Familienrecht

Dr. Sabine Weymann, Fachanwältin für Familienrecht

Jürgen Uchtmann, Fachanwalt für Familienrecht

Michael Rohlfs, Fachanwalt für Familienrecht

Umfangreiche Rechtsprechung und eine Fülle von Gesetzesvorgaben erfordern gerade im Familienrecht eine Spezialisierung. Im Falle des Scheiterns einer Ehe oder Partnerschaft bedarf es der Regelung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie des Sorge- und Umgangsrechts.

Aber auch Verträge aus Anlass einer Eheschließung oder nichtehelichen Partnerschaft haben in der Praxis an Bedeutung zugenommen. Die gesetzlichen Regelungen sind lediglich auf den Normalfall ausgerichtet und nur durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge kann man hier die gewünschten Korrekturen herbeiführen.

Hierbei sind wir Ihnen, auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gerne behilflich.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Entwurf von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Einbeziehung von unterhaltsrechtlichen und güterrechtlichen Fragen
  • Gerichtliche Vertretung bei Scheidungsverfahren
  • Gerichtliche und außergerichtliche Beratung bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen, Vermögensauseinandersetzungen sowie familienrechtlichen Streitigkeiten wie Sorge- und Umgangsrecht
  • Vorsorgevollmacht und Patiententestament

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.