Bitte bringen Sie zu den Terminen mit:

Beratungsgespräche in Familiensache pp.

- Berechtigungsschein für Beratungshilfe

Es gibt die Möglichkeit, bei dem zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen, sofern man nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um sich rechtlichen Rat zu holen. Hierfür entfallen lediglich 15,00 Euro Eigenanteil und der Rest wird sodann von den Rechtsanwälten mit der Staatskasse abgerechnet.


Erbrecht
Bitte bringen Sie das Stammbuch bzw. sämtliche Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden mit.


Verkehrsunfall, Ordnungswidrigkeiten, Arbeitsrecht, Schmerzensgeldansprüche pp.
Für diese Angelegenheiten kommt in den meisten Fällen die Rechtsschutzversicherung für die Rechtsanwaltsgebühren auf. Hierfür benötigen wirjedoch die Versicherungs-Nr., damit wir unsererseits Deckungsschutz bei der Versicherung beantragen können. Bitte bringen Sie daher zum Termin Ihre Versicherungsnummer mit.


Scheidung, Unterhaltsberechnung pp.
Einkommensnachweise, Zins- und Tilgungsleistung, Heiratsurkunden


Kaufverträge

Grundbuchdaten (Flur, Flurstück, Gemarkung), Benennung der Beteiligten (Käufer, Verkäufer), Personalausweis und Steueridentifikationsnummer