Dr. Sabine Weymann, Fachanwältin für Familienrecht
Jürgen Uchtmann, Fachanwalt für Familienrecht
Michael Rohlfs, Fachanwalt für Familienrecht
Umfangreiche Rechtsprechung und eine Fülle von Gesetzesvorgaben erfordern gerade im Familienrecht eine Spezialisierung. Im Falle des Scheiterns einer Ehe oder Partnerschaft bedarf es der Regelung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie des Sorge- und Umgangsrechts.
Aber auch Verträge aus Anlass einer Eheschließung oder nichtehelichen Partnerschaft haben in der Praxis an Bedeutung zugenommen. Die gesetzlichen Regelungen sind lediglich auf den Normalfall ausgerichtet und nur durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge kann man hier die gewünschten Korrekturen herbeiführen.
Hierbei sind wir Ihnen, auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gerne behilflich.
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.