Karl-Heinz Weymann, Fachanwalt für Strafrecht
Schweigen, schweigen, schweigen! Unbedachte Äußerungen gegenüber der Justiz können umfassende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deswegen: Jeder, der sich strafbar gemacht haben könnte, sollte von seinem Recht Gebrauch machen, vollumfänglich zu schweigen!
Die drohenden Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten reichen von einer Geldbuße mit der Verzeichnung von Punkten im Verkehrs-zentralregister bis hin zum Fahrverbot. Bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister (die im ungünstigsten Fall auf einer einzigen Fahrt erreicht werden können) entzieht die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben der Möglichkeit einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann.
Als besondere Sanktion kann das Strafgericht auch die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist bestimmen, innerhalb der der Bürger keine neue Fahrerlaubnis erhalten kann.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.