Strafrecht

Karl-Heinz Weymann, Fachanwalt für Strafrecht

Das Strafrecht beinhaltet die Gesetze, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen.

Im Alltag besteht auch für den "unbescholtenen Bürger" stets das Risiko, mit dem Strafrecht konfrontiert zu werden, z.B. durch einen Verkehrsunfall, Nachbarstreit wegen Beleidigung etc.

Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um so eher kann Einfluss auf das Ermittlungsverfahren genommen werden. So kann oft erreicht werden, dass das Strafverfahren eingestellt wird und es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Weitere Straftatbestände sind in zahlreichen Nebengesetzen wie den Steuergesetzen, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Wirtschafts-gesetz enthalten.

Wir gewährleisten, dass Sie ein faires Verfahren erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wir beraten Sie und stehen Ihnen vor Gericht zur Seite bei

  • Vorsätzliche Straftaten
  • Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten
  • Konkursverschleppung
  • Körperverletzung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.