Verkehrsunfallrecht
Karl-Heinz Weymann, Fachanwalt für Strafrecht
Das Verkehrsrecht ist kompliziert. Verwickeln Sie sich bitte nicht noch am Unfallort in widersprüchliche Aussagen, sondern verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt. Unfallgeschädigte, so hat es die Vergangenheit gezeigt, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen i.d.R. einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die sich selbst darum kümmern!
Setzen Sie sich richtig zur Wehr. Oftmals verlangen Versicherungen, dass Sie in eine bestimmte Werkstatt gehen sollen. Oder sie bietet Ihnen einen Pauschal-Scheck zur schnellen "unbürokratischen" Regulierung an. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen.
Bei Verletzungen durch einen Verkehrsunfall haben Sie mannigfaltige Ansprüche, wie Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienst- bzw. Erwerbausfalls, Ersatz der Heilbehandlung, sofern nicht von der Krankenversicherung getragen.
Auch können u.U. Kosten für Kurbehandlungen, orthopädische Hilfsmittel oder Umschulungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Ebenso ein Ausgleich für einen Haushaltsführungsschaden.
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt zur Durchführung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Bis auf Ausnahmen zahlt immer die Haftpflichtversicherung des allein schuldigen Unfallgegners.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zu Ihrem Termin mit.