Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, z.B. einer offenen Rechnung.
Ausstehende Forderungen ziehen wir sowohl Bundes- wie auch EU-weit ein. Dabei haben wir stets ein Auge auf die Kosten-Nutzen-Relation. Mit der Beauftragung unserer Kanzlei übernehmen wir sowohl das außergerichtliche Mahnverfahren, als auch die gerichtliche Titulierung Ihres Anspruches sowie die Zwangsvollstreckung,
Unsere Tätigkeitsfelder im Überblick
Mahnung
Überprüfung
Vollstreckung
Zwangsvollstreckung
außergerichtliche Aufforderungsschreiben in lnkassoangelegenheiten und Überwachung Zah-
lungseingänge in lnkassoangelegenheiten, Vereinbarung von Ratenzahlungen